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SHOPPING CENTER PROJEKT IN WICKRANGE:
Verbände warnen vor ungleicher Handelsstruktur
Handel reagiert empört auf Entscheidung des Ministers - Unverträglichkeit mit IVL
Esch/Alzette, 5. September 2007 - Die Gewerbetreibenden von Esch/Alzette, Sanem, Belvaux, Soleuvre und Ehlerange wollen sich gegen das Einkaufszentrum in Wickrange zur Wehr zusetzen. Die Geschäftverbände der Gemeinden sind sich darin einig, dass durch eine Realisierung des Projektes ein enormes Ungleichgewicht in der Handelsstruktur des Südens entstehen würde. Außerdem widerspreche Wickrange dem von der Regierung selbst entworfenen integrativen Verkehrs- und Landesentwicklungskonzept (IVL).
Sorge über Verdopplung des Angebots
Grund für die wachsende Unruhe der Gewerbetreibenden ist die Genehmigung des Einkaufszentrums durch das Mittelstandsministerium. Durch diese politische Entscheidung würden in Wickrange 100 neue Geschäfte entstehen und summa summarum das Angebot in den Bereichen Textilien und Elektronik faktisch verdoppelt. Andere Angebote gerieten gleichzeitig ins Hintertreffen.
Bislang geplante Handelsentwicklung ausreichend
Besonders unverständlich sei die Genehmigung des Einkaufszentrums Wickrange in Anbetracht der vorhersehbaren Handelsentwicklung im Süden, so die Geschäftsverbände weiter. Zum einen gebe es in der Region mit der Innenstadt von Esch und dem Gewerbegebiet Foetz bereits zwei Fixpunkte, zum anderen würden diese durch die in Bau beziehungsweise Entwicklung befindlichen Projekte Belvalplaza und Cactus Lallange sinnvoll ergänzt. In diesem Kontext seien auch bestehende Angebote in der Nachbarschaft – wie Messancy oder Mont-St.-Martin – beziehungsweise das neue Auchan an der Cloche d’or als Teile des Ganzen zu sehen.
Nicht ins Gesamtverkehrskonzept integrierbar
Ein weiterer Punkt, der von den Geschäftsverbänden kritisiert wird, ist die Frage der Verkehrsanbindung beziehungsweise der Eingliederung in das landschaftsplanerische Gesamtkonzept. Durch die Lage auf der „grünen Wiese“ sei es unmöglich, Wickrange in eine zukunftweisende Raumstruktur einzubinden, wie dies von der Regierung im IVL vorgesehen ist. Dies lasse massive Zweifel an der nachhaltigen ökologischen Verträglichkeit aufkommen und werfe die Frage auf, welche Kriterien den zuständigen Minister zu seinem Alleingang bewogen haben. Die Gewerbetreibenden stellen in diesem Zusammenhang klar, dass ihre Bedenken von den jeweiligen politischen Entscheidungsträgern auf lokaler Ebene geteilt werden
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